eh2 Business Efficiencies

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Ab dem 01.01.2017 gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz GoBD) für alle Branchen verbindlich. Besonders hart kann dies Betriebe treffen, die bisher nach dem Prinzip der sogenannten „offenen Ladenkasse“ mit Geldbeuteln oder Geldkassetten gearbeitet haben. Unter dem Aspekt der Zumutbarkeit braucht hier auch nach 2016 keine Einzelabrechnung vorgenommen zu werden, wenn die rechnerische Ermittlung der Tageseinnahmen in Form von Kassenberichten erfolgt, aber es herrscht doch große Unsicherheit bei der Handhabung durch die Finanzbehörden.

Sachliche und formelle Fehler können dazu führen, dass Ihr Kassenbuch von einem Prüfer verworfen wird und das Finanzamt in Folge dessen zu Schätzungen berechtigt ist. Die Zahl solcher Schätzungen ist in den letzten Jahren drastisch gestiegen, denn die Qualität der Schätzungsverfahren hat sich durch den Einsatz von moderner EDV enorm verbessert.

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